Im Gesellschaftsrecht beraten wir sowohl Kapital- und Personengesellschaften als auch Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Gesellschafter. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Unternehmensgründung oder Umwandlung und gestalten den Gesellschaftsvertrag, Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag, Verschmelzungsvertrag, Umwandlungsvertrag und Werkvertrag.
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte beraten wir unter anderem zu vertraglichen und gesetzlichen Haftungsrisiken.
Wir vertreten die Gesellschaft oder die Geschäftsführer und Vorstände bei Auseinandersetzungen um das Wettbewerbsverbot, z. B. § 88 Aktiengesetz.
Beispiele aus unserer Beratungspraxis sind:
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen
- Erstellung von Geschäftsführerverträgen und Vorstandsverträgen
- Erstellung von Gewinnabführungsverträgen
- Erstellung von Beherrschungsverträgen
- Erstellung von Treuhandverträgen
- Aktuelles zu Gewinnabführungsverträgen
- Grenzüberschreitende Sitzverlegung
- Beratung bei Abschluss einer Besserungsvereinbarung