Datenschutz

Datenschutz

Die Agentur der Europäischen Union (EU) für Grundrechte und der Europarat haben zusammen mit der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein Handbuch zum Datenschutz erarbeitet. Ziel dieses Handbuchs ist es, Bewusstsein zu schaffen und über die Datenschutzvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten und des Europarates aufzuklären, das Wissen darüber zu erweitern und als Nachschlagewerk schlechthin für dieses Thema zu dienen.

 Der Schutz personenbezogener Daten erlangte mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 den Status eines eigenständigen Grundrechts, da seitdem die Grundrechte der EU rechtlich bindend sind.

Fachanwalt für Steuerrecht Löchel mit Kanzlei in Hamburg und Regensburg berät zum Datenschutz und wie Sie als Unternehmer Ihre Daten sicher schützen, denn der Schutz personenbezogener Daten erfolgt neben den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder auch durch das Wettbewerbsrecht.