Baugewerbe, Bauträger, Baubetreuer, Generalunternehmer
Die Steuerberatung im Baugewerbe hat viele Besonderheiten.
Wir beraten Bauträger, Baubetreuer, Generalunternehmer, Maurer sowie viele weitere Handwerker, die auf dem Bau tätig sind, Hochbau- und Tiefbauunternehmen, Fliesen- und Mosaiksteinverleger.
Wir kennen uns daher aus, wie Gewinne in andere Jahre verlagert werden können, um den Liquiditätsabfluss durch Ertragssteuern zu mindern. Verträge können wir vor allem für Subunternehmer so gestalten, dass Liquiditätsschwierigkeiten vermieden werden.
Bei Freistellungsbescheinigungen nach § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) kennen wir uns bestens aus. Wir haben Kontakte zu Bauunternehmen im EU-Ausland, die hier als Subunternehmer tätig werden können und wir wissen worauf es bei der Erteilung von Freistellungsbescheinigungen für Unternehmen ankommt, die in Deutschland keine Betriebsstätte haben.
Die Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Umsatzsteuergesetz) ändert sich ständig. Wir sind immer auf dem laufenden und bewahren Sie vor dem Verlust von Vorsteueransprüchen oder der Inanspruchnahme als Umsatzsteuerschuldner. Wir beantragen für Sie die Bescheinigung UStG 1 TG, damit Sie als Baubetreuer Bauunternehmen nachweisen können, dass Sie selber Bauleistungen im Sinne des § 13 b Absatz 2 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz erbringen.
Bei Zahlungsschwierigkeiten haben wir Erfahrung, um mit Banken einen Erlass oder eine Stundung gegen Besserungsschein auszuhandeln.