KMU Unternehmensbewertung bei Kauf und Verkauf, Unternehmensnachfolge, Gesellschafterwechsel
Der Anlass einer Unternehmensbewertung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich werden. Die häufigsten Gründe sind:
- Kauf und Verkauf von Unternehmen, einschließlich Unternehmensnachfolge,
- Wechsel oder Ausscheiden von Gesellschaftern,
- Erbauseinandersetzung und
- Scheidung.
Eine Unternehmensbewertung liefert wichtige Anhaltspunkte für die Preisbildung. Außerdem kann sie Argumente zur Begründung und Durchsetzung eines bestimmten Preises zur Verfügung stellen und zeigt die Stärken und Schwächen eines Unternehmens auf. Sie ist daher für Verkäufer und Käufer unentbehrlich. Beide Seiten können sich so, im freien Spiel von Angebot und Nachfrage, besser auf den tatsächlichen Kaufpreis einigen.
Für den Verkäufer sind Verschwiegenheit und Vertraulichkeit seiner Veräußerungsabsicht besonders wichtig; selbst dann, wenn er oder sie glaubt, dass sich die Käufer die Klinke in die Hand geben werden. Es sollte berücksichtigt werden, dass eine falsche Öffentlichkeitsarbeit den Unternehmenswert, der mühevoll aufgebaut worden ist, in wenigen Monaten kaputt machen kann. So könnten wertvolle Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und dabei Kunden „mitnehmen“, wichtige Lieferanten neue Vertragsbedingungen aushandeln wollen oder Kunden die Gelegenheit nutzen, Abstand zu nehmen.
Bei der Bewertung von Unternehmen gibt es zahlreiche Einflussfaktoren. So kann es sich um einen Betrieb mit viel Personal und einer nicht besonders werthaltigen Betriebsausstattung oder um einen Betrieb mit wertvollem Betriebsvermögen handeln, in dem Kapital langfristig gebunden ist.
Diese Beispiele zeigen, dass es kein allgemeingültiges Bewertungsverfahren gibt. Zudem sind die Besonderheiten von Handwerksbetrieben und Klein- und Mittelbetrieben (KMU) zu berücksichtigen. Verkäufer und Käufer sollten sich daher vor Beginn der Verhandlungen im Klaren sein, durch welche Faktoren einer bestimmten Bewertungsmethode der Wert beeinflusst werden kann.
Von der Betriebswirtschaft wurden zahlreiche Bewertungsmethoden bzw. Bewertungsverfahren entwickelt. Für Klein- und Mittelbetriebe werden vorrangig das Ertragswertverfahren bzw. das vereinfachte Ertragswertverfahren (mit Umsatz- / Gewinnmultiplikatoren) zur Anwendung kommen. Unter anderem haben die Bundessteuerberaterkammer und viele IHK Handbücher zu Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung bei kleinen Unternehmen veröffentlicht.
Fachanwalt Löchel berät Sie, selbstverständlich vertraulich, wie Sie Käufer finden. Ist bereits ein Käufer gefunden, sollte ein Konzept erstellt werden. Dies gilt auch für den Käufer.